Hundesport in der CFW

Die CFW hat es sich zur Aufgabe gemacht den Bereich Hundesport modern und interessant zu gestalten und zu fördern. In der CFW. gibt es die altbekannten Vereinsmethoden wie doppelte Mitgliedschaft im Hauptverein und der Ortsgruppe ebenso wenig wie verpflichtende Trainings oder Treffen. In der modernen Zeit muss sich das private Vergnügen mit dem Hund etwas gemeinsam erarbeiten zu können mit den wechselnden Lebensrhythmen der Hundehalter vereinbaren lassen. Moderner Hundesport bedeutet aber auch, die Ausbildungsmethoden ständig zu verbessern und selbst zu hinterfragen. Absolut gewaltfreie Ausbildung ist eigentlich selbstverständlich, muss aber auch in unserer heutigen Zeit leider noch immer betont werden. Der Schutz der Unversehrtheit des Hundes ist mindestens ebenso wichtig wie eine Ausbildung mit Spaß und Freude.

Die CFW sieht sich im Bereich Hundesport nicht als Verein im eigentlichen Sinne sondern bietet Einzelpersonen und Vereinen die Möglichkeit Hundesport unter einem verantwortungsbewussten und modernen Dachverband ausbilden zu können, welcher sich Qualität und Spaß im Umgang mit dem Hund zur Aufgabe gemacht hat.

Die CFW bietet Hundesportlern und Vereinen ein Qualitätslabel, welches für moderne und kompetente Ausbildung von Hunden im Freizeit-, Sport- oder Dienstbereich steht und die Verantwortung dafür übernimmt den Hundehaltern eine Sicherheit in der Auswahl der Ausbildungs- und Trainingsstätte ihrer Vierbeiners zu geben, so dass jeder Hundehalter guten Wissens und im Vertrauen sagen kann:“Hier bin ich richtig, denn hier ist die CFW“

 

Hundeplatz, Ausbildungs- und Leistungszentren der CFW

 

Hundeplatz der CFW

 

Dieses Label erhalten alle, der CFW angeschlossenen Vereine die Hundesport oder Hundetraining auf einem Hundeplatz anbieten und die sich nicht auf Hundeerziehung im Sinne des Hundesports (Schutzdienst, Fährte) beziehen.

Leistungszentrum der CFW

Dieses Label erhalten alle, der CFW angeschlossenen Vereine die Hundesport oder Hundetraining anbieten. Die Leistungszentren werden von der CFW auf adäquate Einrichtung und Ausstattung überprüft. Alle Ausbildungswarte, Lehrhelfer und Leistungsrichter werden von der CFW geschult und fortgebildet. Sämtliche Prüfungen und Schulungen erfolgen nach den einheitlichen Prüfungsordnungen der CFW.

Die Voraussetzungen werden in einem jährlichen Reaudit geprüft und das Label entsprechend verlängert.

 

Ausbildungs- und Leistungszentrum der CFW

 

Dieses Label erhalten alle, der CFW angeschlossenen Vereine die Hundesport oder Training anbieten und deren Trainingsstätte neben der Möglichkeit des vollen Hundesportprogramms (z.B. Trainingsplatz + eigenes Fährtengelände) auch die Möglichkeit der Schulung von Ausbildungswarten, Lehrhelfern, etc. bieten. Dies beinhaltet z.B. einen eigenen Schulungsraum und ein Vereinsmitglied welches z.B. Lehrhelfer ausbilden kann.

Die Voraussetzungen werden in einem jährlichen Reaudit geprüft und das Label entsprechend verlängert.

 

Die Kosten für Training oder Mitgliedsbeiträge werden vom Ausführenden verein selbst festgelegt. Eine doppelte Mitgliedschaft der Einzelperson (Hauptverein + Ortsverein) gibt es nicht.

 

Voraussetzungen für die Vergabe des Labels

 

Grundsätzlich:

-  Der Verein muss der CFW angeschlossen sein.

-  Der Verein und die Ausbildungs-, Leistungsstelle wurde von der CFW überprüft.

-  Der Verein akzeptiert die Prüfungsordnung der CFW und bildet entsprechend dieser aus

-  Ausbildungswarte, Lehrhelfer und Leistungsrichter müssen die Voraussetzungen der CFW erfüllen.

 

Hundeplatz

-  Hundeplatz mind. 30 x 30m

-  Toiletten für Besucher und Mitglieder

-  Die für das Angebot des einzelnen Platzes notwendigen Trainingsgeräte

 

Leistungszentrum

-  Hundeplatz von mind. 50 x 30m

-  Trainingsgeräte ( mind. 6 Verstecke, A – Wand, Sprunghürde, Slalomstangen, Tunnel, Brücke oder Wippe

-  Toiletten für Besucher und Mitglieder

 

Ausbildungs- und Leistungszentrum

-  wie Leistungszentrum

-  eigenes Fährtengelände

-  eigene Parkplätze

-  Schulungsraum

-  Bewirtungsmöglichkeit (getrennt vom Schulungsraum)

-  Schulungsausstattung (Tafel, Projektor, Kopierer, etc)

 

Angebot der CFW Sportstätten

 

Alle Ausbildungs- und Leistungszentren der CFW können selbst entscheiden welches Angebot sie den Hundesportlern bieten wollen. Ausbildung und Prüfung bietet das CFW Label in folgenden sparten an:

 

Angebot:

-  Welpenerziehung

-  Grunderziehung (Junghundetraining)

-  Unterordnung (Abteilung B)

-  Schutzdienst (Abteilung C) + Diensthundetraining

-  Fährte (Abteilung A)

-  Agility

-  Rettungshundearbeit

-  Ausbildung von Lehrhelfern und Ausbildungswarten

 

Ausschließlich für diese Sparten darf das CFW Label ausgewiesen werden und es werden auch lediglich in diesen Sparten Prüfungen mit CFW Label abgenommen. Jede Prüfung unter CFW Label muss bei der CFW angemeldet werden. Außerdem muss der Leistungsrichter die Anforderungen der CFW erfüllen und es muss nach PO der CFW geprüft werden.

 

Übersicht über die Anerkennung und Prüfung von Ausbildungswarten, Lehrhelfern und Leistungsprüfern für den Bereich Hundesport in der CFW

 

Ausbildungswarte:

-  Mindestalter 18 Jahre + Mitgliedschaft in einem angeschlossenen Verein

-  Erfolgreiche Prüfung mind. IPO 1

-  Ausbildungswartseminar 1 + 2

-  Mind. 6 Monate Ausbildungspraktikum bei einem anerkannten Ausbildungswart

-  Erfolgreiche Prüfung zum Ausbildungswart der CFW

    Danach, jährliche Teilnahme an mind. 1 Ausbilderseminar der CFW

 

Lehrhelfer:

-  Mindestalter 18 Jahre + Mitgliedschaft in einem angeschlossenen Verein

-  Helferschulung

-  Mind. 3 Monate Ausbildungspraktikum bei einem anerkannten Lehrhelfer der CFW

 

Leistungsrichter:

-  Mindestalter 21 Jahre + Mitgliedschaft in einem angeschlossenen Verein

-  Erfolgreiche Prüfung mind. IPO 1

-  Leistungsrichterseminar 1 + 2 + 3

-  Mind. 10 Prüfungen als Richterhelfer

-  Erfolgreiche Prüfung zum Leistungsrichter der CFW

    Danach, jährliche Teilnahme an mind. 1 Leistungsrichterseminar der CFW

 

Prüfungsordnungen der CFW

 

Für Prüfungen gilt die Prüfungsordnung der FCI, gültig ab dem 01.01.2012 oder die IPO der CFW für die jeweilige Sparte. In der CFW werden grundsätzlich 2 LR für die Prüfung eingesetzt.Bei der Durchführung von Prüfungen nach der IPO der FCI und für die Körung gelten folgende Zusätze:

- Verbot des Einsatzes von Softstöcken

- Sicherung des Hundes in der Ablage durch eine 5m Leine

- Im Leinenteil wird die Leine grundsätzlich in der rechten Hand geführt

 

IPO der CFW

Diensthundeprüfung (DHP)

Zulassung der Hunde zur Prüfung

Das Mindestalter des Hundes beträgt 18 Monate.

Zugelassen zur Prüfung werden Hunde die die körperliche und mentale Eignung zum Dienstgebrauchshund aufweisen. Die Identität des Hundes ist zweifelsfrei durch eine gut lesbare Tätowierung oder einen Mikrochip in

Verbindung mit einer Ahnentafel oder dem Impfpass nachzuweisen. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Aus versicherungsrechtlichen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen, dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein Halsband zu tragen hat. Es muss locker umgelegt sein und darf keine Zugführigkeit haben. Für den vorgestellten Hund muss eine Haftpflichtversicherung und eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden.

 

Prüfungsordnung

Aufbau

 

Die Prüfung besteht aus 2 Abteilungen:

• Abteilung B : Unterordnung

• Abteilung A : Einsatzprüfung / Schutzdienst

 

Unterordnung

Bei der Unterordnung soll festgestellt werden, ob der Hund Gehorsam im dienstlichen Umfeld zeigt. Der Hund soll Ausgeglichenheit und Engagement zeigen.

 

Einsatzprüfung / Schutzdienst

Bei der Einsatzprüfung soll die Fähigkeit im Verteidigungsfall festgestellt werden. Hierbei werden 3 Szenarien simuliert, die einen realen Einsatz nachstellen. Der Hund hat hierbei überzeugende und intensive Schutzdienstarbeit zu zeigen. Besonders die Härte des Hundes bei der Abwehr eines Angriffs ist ein entscheidendes Bewertungskriterium. Erhebliche Schwächen bei der Arbeit führen zum Nichtbestehen. Der Scheintäter ist bei Übung 3 mit einem Vollschutzanzug ausreichend zu schützen. Übung 1 +2 sind ohne

Kontakt und werden in ziviler Kleidung geprüft.

 

Ablauf

 

Abteilung A: Unterordnung

Der Hundeführer betritt mit angeleintem Hund das Prüfungsgelände und meldet:

• Name des Hundeführers

• Name des Hundes

• Art der Prüfung

 

A) Gehorsamsprüfung auf einem Übungsplatz

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade, ruhig und engagiert neben seinem Hundeführer. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Der Hundeführer kann den Prüfungsablauf beim Leistungsrichter erfragen. Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

1. Leinenführigkeit

Hörzeichen: „Fuß“

Von der Grundstellung aus hat der angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen „Fuß“ engagiert zu folgen. Zu Beginn der Übung hat der Hundeführer mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt

zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen.  Bleibt der Hundeführer stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des Hundeführers zu setzen. Der Hundeführer darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine muss durchhängen. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der Hundeführer hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des Hundeführers bei den Wendungen sind fehlerhaft.

2. Sitzübung

Hörzeichen: „Sitz“

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem angeleinten, bei Fuß folgenden Hund

geradeaus. Nach etwa 10 bis 15 Schritten nimmt der HUNDEFÜHRER eine Grundstellung ein, gibt das

Hörzeichen Sitz und entfernt sich circa 15 Schritte. Die Führleine kann wahlweise am Hund verbleiben oder

vom HUNDEFÜHRER mitgeführt werden. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Grundstellung ein.

3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen

Hörzeichen: „Platz“, „Hier“, „Fuß“

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund auf das Hörzeichen „Fuß“

geradeaus. Nach etwa 10 bis 15 Schritten nimmt der HUNDEFÜHRER eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen Platz und entfernt sich etwa 30 Schritte. Der HUNDEFÜHRER kann wahlweise die Leine am Hund belassen oder den Hund ableinen und die Führleine mitführen. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund heran. Der Hund muss auf direktem Weg zu seinem Hundeführer kommen. Der Hund hat zum Abschluss der Übung die Grundstellung einzunehmen.

4. Ablegen des Hundes unter Ablenkung

Hörzeichen: „Fuß“, „Platz“, „Sitz“

Zu Beginn der Gehorsamsübungen eines anderen Hundes legt der Hundeführer seinen Hund mit dem

Hörzeichen „Platz“ an einem vom Leistungsrichter angewiesenen Platz ab. Nun geht der Hundeführer, ohne

sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht

des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig

liegen, während der andere Hund die Gehorsamsübungen zeigt. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht

der Hundeführer zu seinem Hund und nimmt ihn in die Grundstellung.

Bewertung

Am Schluss der Prüfung wird nur ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom Prüfer bekannt

gegeben.

Abteilung B: Einsatzprüfung / Schutzdienst

Der Hundeführer betritt mit angeleintem Hund das Prüfungsgelände und meldet:

• Name des Hundeführers

• Name des Hundes

• Art der Prüfung

Hund und Hundeführer zeigen die folgenden Übungen.

• Reizschwellenprüfung

• Abwehr eines Angriffes auf den Hundeführer

• Abwehr eines Angriffes bei Personenkontrolle

1. Reizschwellenprüfung

In einem Versteck ist unsichtbar für Hund und Hundeführer ein Scheintäter verborgen. Auf Anweisung zeigt der Scheintäter sich kurz für Hund und Hundeführer und verbirgt sich wieder im Versteck. Nach kurzer Zeit kommt der Scheintäter erneut mit steigernder Reiztätigkeit (optisch und akustisch) aus dem Versteck und verringert die Distanz. Der Hund hat aufmerksam zu beobachten, und / oder durch Bellen anzuzeigen. Der Hundeführer fordert den Scheintäter auf sich zu entfernen.

2. Anstellen und Abstellen des Hundes

2 bis 3 Personen kommen dem Team entgegen. In einer Entfernung von ca. 10 Schritten hält der Hundeführer an und fordert die Personen auf stehenzubleiben. Diese ignorieren die Aufforderung und verhalten sich bedrohlich. Der Hundeführer gibt zum Selbstschutz den kurzgehaltenen Hund zur Abschreckung frei.

Der Hund hat wirkungsvoll die Personen abzuschrecken. Die Personen zeigen sich beeindruckt und entfernen sich. Der Hundeführer beendet die Übung in angemessener Zeit durch Ablegen des Hundes.

3. Abwehr eines Angriffes auf den Hundeführer

Hund und Hundeführer streifen einige Zeit auf dem Prüfungsgelände. In einem Versteck ist unsichtbar für Hund und Hundeführer ein Scheintäter verborgen. Auf Anweisung greift der Scheintäter den Hundeführer aus einer Distanz von ca. 10 bis 15 Metern energisch an. Der Angriffsversuch ist durch den Scheintäter realistisch zu gestalten. Der Hund hat den Angriffsversuch energisch durch Zubeißen in Arme, Beine oder den Körper überzeugend zu vereiteln. Der Hundeführer hat durch geeignete Maßnahmen den Hund vom Scheintäter zu trennen. Der Scheintäter gibt den Widerstand auf. Der Hund wird in 5 Schritten Entfernung angeleint abgelegt.

Gelingt es dem Hundeführer alleine nicht den Hund zu trennen, wird die Prüfung abgebrochen.

 

Nicht jagdliche Apportierprüfungen (Dummyprüfungen)
(DPr – A (m.S./o.S.) – C)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Zulassung zur Prüfung

1.1.1 Um an der DPr-A m.S./o.S. teilnehmen zu können, muss der Hund am Tage der Prüfung mindestens 15 Monate alt sein.

1.1.2 Zur Teilnahme an der DPr-B sind Hunde mit bestandener Dpr- A mit Schuss berechtigt.

1.1.3 Teilnahmeberichtigt an der DPr-C sind Hunde, die mindestens die DPr-B mit Erfolg abgelegt haben.

1.1.4 Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Prüfung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/ EU-Heimtierpass mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss  dies durch Eintragung der Gütigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut

erfolgt, so entfällt die 3 Wochen-Frist.

1.1.5 Für den Hund muss nachweislich eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein.

1.1.6 Läufige Hündinnen werden in der DPr-A m.S./o.S. am Ende der Veranstaltung geprüft und sind nicht in unmittelbarer Nähe des Prüfungsgeländes zu halten, sie sind nicht teilnahmeberechtigt an der DPr-B und der DPr-C.

1.2 Ausschluss von der Prüfung 

1.2.1 Das Hausrecht bei der Prüfung obliegt dem Sonderleiter.

1.2.2 Den Anweisungen des Sonderleiters und des Richters ist Folge zu leisten.

1.2.3 Hundeführer, die sich den Anordnungen des Sonderleiters oder des Richters widersetzen, können vom Sonderleiter oder vom Richter von der Prüfung ausgeschlossen werden.

1.2.4 Einsprüche gegen die formale Durchführung der Prüfung, sind nur am Prüfungstag zulässig. Einsprüche des Hundeführers werden zur Kenntnis genommen und sind durch den Sonderleiter zu protokollieren.

1.2.5 Richterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen und unanfechtbar.

1.3 Beurteilung

1.3.1 Die Beurteilung erfolgt durch einen entsprechend vom DRC e.V. zugelassenen Richter.

1.3.2 Der Richter beurteilt den zu prüfenden Hund nach einem Prüfungsbogen. In diesen Prüfungsbögen sind alle zu prüfenden Fächer aufgeführt.

1.3.3 Die Benotung findet nach einem Punktesystem statt.

1.3.4 Wird während der Prüfung ein Fach mit 0 Punkten bewertet, sind die weiteren Prüfungsfächer nicht mehr zu richten. Der Hund ist durchgefallen.

1.3.5 Hunde die Dummys tauschen, knautschen, vergraben, außer Kontrolle geraten, Schussscheue zeigen (Ausnahme DPr-A ohne Schuss),  unhaltbar Einspringen, zweimalig haltbar Einspringen, Aggressivität zeigen, wiederholt winseln oder bellen, das Apportieren verweigern, die Wasserannahme verweigern (nur DPr-B u. DPr-C) können die Prüfung nicht bestehen.

1.3.6 Über die bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung durch den DRC e.V. ausgestellt.

1.3.7 Die Beurteilung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

1.3.8 Einsprüche sind nur auf Grund formeller Verstöße gegen diese Ordnung möglich. Diese sind am Prüfungstag beim Sonderleiter anzeigen und  durch diesen entsprechend zu protokollieren. Das Protokoll ist zu unterschreiben.

1.3.9 Die Prüfung kann jederzeit wiederholt werden.

1.3.10 Das Bestehen berechtigt nicht zur Meldung in der Gebrauchshundeklasse bei internationalen, nationalen und clubinternen Zuchtschauen.

1.4 Gebühren

1.4.1 Die Prüfungsgebühr für die nicht jagdlichen Prüfungen richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung des DRC e.V.

1.4.2. Die Zahlung der Gebühr hat in jedem Fall mit der Anmeldung zu erfolgen, auch wenn (gleichgültig aus welchem Grunde) die Teilnahme des Hundes an der Prüfung unterbleibt.

1.4.4 Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt nur, wenn die Prüfung aus einem vom DRC e.V. zu vertretenden Grunde ausfällt.

1.4.5 Die Rückerstattung erfolgt nicht, wenn der Hund von der Prüfung ausgeschlossen wird.

 

 

Dummyprüfung A

mit Schuss/ohne Schuss (DPr-A m.S./o.S.),

Die Hundeführer können zwischen einer DPr-A mit

und einer DPr-A ohne Schuss wählen.

 

Unterordnung (gilt für alle Prüfungen)

Die Unterordnung stellt den zu bewertenden Teil der RHTR – E Prüfung da. Alle Prüfungsinhalte werden separat gewertet. Die Prüfung beginnt mit der Freifolge im „Fuß“ (10 Pkt.). Hierbei ist entscheidend, dass der Hund ruhig an der Seite des HF läuft. Dazu beginnt der HF mit seinem Hund in der Grundposition „Sitz“. Auf das HZ „Fuß“ hat der Hund zu folgen. Nach 15 Schritten erhöht der HF das Schritttempo, wobei der Hund weiter folgen soll. Nach weiteren 10 Schritten wird das Tempo wieder verringert, auch hier soll der Hund erneut folgen. Nach weiteren 10 Schritten wird wieder ins normale Tempo gewechselt. Nun folgt eine Kehrtwendung (10 Pkt.). Dabei kann der Hund entweder in gleicher oder in entgegengesetzter Richtung zum HF wenden. Entscheidend ist, dass der Hund nach der Wendung wieder an der gleichen Seite wie vorher „Fuß“ läuft. Nach 15 Schritten gibt der HF das HZ „Sitz“. Der Hund soll schnell und gerade in der Position „Sitz“ verharren, während der HF sich weitere 10 Schritte entfernt (5 Pkt.). Nun dreht sich der HF zu dem Hund um, wartet erneut 3 Sek. und kehrt dann zu seinem Hund zurück (10 Pkt.). Der Hund soll dabei auf den HF konzentriert sein und in der Position ausharren. Mit dem HZ „Fuß“ nimmt der HF den Hund wieder zur Freifolge auf und geht weitere 20 Schritte. Nach erneuter Kehrtwendung (10 Pkt.) geht der HF weitere 15 Schritte. Auf das HZ „Platz“ soll der Hund schnell in die Platzposition wechseln und dort verharren, während der HF weiterläuft (5 Pkt.). Nach 20 Schritten dreht sich der HF um, wartet 3 Sec. und ruft seinen Hund mit dem HZ „Hier“ zu sich heran. Der Hund soll freudig und schnell auf den HF zulaufen und vor diesem automatisch in die Position „Sitz“ wechseln (10 Pkt.). Mit dem HZ „Fuß“ nimmt der HF seinen Hund erneut in die Freifolge auf. Hierbei soll der Hund auf das HZ automatisch um den HF herum oder seitlich am HF vorbei in die gewünschte Freifolge Position wechseln (10 Pkt.). Nun geht der HF mit seinem Hund auf den Leistungsrichter zu. Am Leistungsrichter angekommen gibt er das HZ „Sitz“. Der Leistungsrichter teilt dem HF das Ergebnis der Prüfung mit. Damit ist die Prüfung beendet und der HF verlässt mit seinem Hund den Parcours.

Max. 70 Pkt.

 Sitz auf Entfernung mit Einweisen

Der HF schickt seinen Hund 15-20 m geradeaus und lässt ihn sitzen (10 Pkt.). Der HF kann ein Kommando zum Bleiben geben. Dann wirft der HF links und rechts vom Hund je einen Dummy. (Entfernung Hund - Dummy etwa 10 m.)(10 Pkt.)

Auch beim Wurf des zweiten Dummys darf ein Kommando zum Bleiben gegeben werden. Der HF bleibt dann an seinem Platz stehen und weist den Hund auf einen der Dummys ein (10 Pkt). Die Wahl des ersten Dummys ist beliebig. Auf den zweiten Dummy wird nun der Hund vom Platz des HF zum Apportieren eingewiesen (10 Pkt.).

Max. 40 Pkt.

Apportieren mit verspätetem Schicken

Der HF entfernt sich mit seinem frei neben ihm laufenden Hund 20 Schritte vom Richter, dreht sich zum Richter um und lässt den Hund sitzen (10 Pkt.). Der Richter wirft ein Dummy in Richtung HF, etwa 10 m vor den Hund (10 Pkt.). Der HF dreht sich um und geht mit dem Hund 20 Schritte weiter, wendet sich zum Richter und lässt den Hund sitzen und schickt ihn zum Apportieren (10 Pkt.).

Max. 30 Pkt.

Apportieren von drei Dummys in gerader Linie

Drei Dummys werden in gerader Linie mit einem Abstand von jeweils 10 m ausgelegt.

Der Hund, der dies nicht gesehen hat, soll auf Kommando die Dummys nacheinander apportieren (15 Pkt.). Die Reihenfolge des Bringens ist beliebig, ein Einweisen ist zulässig.. Den gebrachten Dummy im Fang hat der Hund erst auszugeben, wenn der HF das Kommando dazu gibt (5 Pkt.). Der Hund hat, um das Fach bestehen zu können, mindestens zwei Dummys zu bringen.

Max 20 Pkt.

Markierapport

Ein Dummy wird in 30 m Entfernung mit /ohne Schuss geworfen.

Der HF darf den unangeleinten Hund beim Wurf nicht festhalten und erst dann ansetzen, wenn der Richter ein Zeichen gibt (10 Pkt.). Der Hund soll sich die Fallstelle merken, sich in gerader Linie dorthin bewegen, suchen und apportieren (10 Pkt).

Max 20 Pkt.

 

In der Prüfung werden nur ganze Punkte vergeben. Bei einer Punktzahl von mind. 90 gilt die Prüfung als bestanden.

 

Ergebnis

vorzüglich

sehr gut

gut

befriedigend

mangelhaft

Punkte

180 - 170

169 - 145

144 - 115

114 - 90

89 -0

 

Dummyprüfung B

 

Unterordnung

Max 70 Pkt.

Markierapport

Ein Dummy wird in 50 m Entfernung mit /ohne Schuss geworfen.

Der HF darf den unangeleinten Hund beim Wurf nicht festhalten und erst dann ansetzen, wenn der Richter ein Zeichen gibt (10 Pkt.). Der Hund soll sich die Fallstelle merken, sich in gerader Linie dorthin bewegen, suchen und apportieren (10 Pkt).

Max. 20 Pkt.

Frei-Verlorensuche

Auf einem Gelände mit guter Bodendeckung werden 2 Dummys ausgeworfen. Der unangeleinte Hund, der dies nicht wahrgenommen hat, wird zum Ansetzpunkt gebracht und geschickt.  Die Arbeitsfläche beträgt 50 x 50 Meter. Das Gelände sollte einen guten Bewuchs haben, damit die Dummys nicht schon von weitem zu  sehen sind. Es können mehrere Hunde auf der gleichen Prüfungsfläche geprüft werden. Die Dummys haben möglichst an der gleichen Stelle zu liegen.  Der HF darf sich nach rechts und links bewegen, aber nicht die Arbeitsfläche betreten. Der HF kann seinen Hund so oft ansetzen wie es die Zeit erlaubt.

Suchzeit: 15 Minuten

Max. 20 Pkt.

Einweisen

Der Hund soll auf ein für ihn nicht sichtbares Dummy eingewiesen werden. In einem übersichtlichen Gelände wird in ca. 50 m Entfernung, für den Hund nicht sichtbar, ein Dummy ausgeworfen. Der Bewuchs sollte so hoch sein, dass der Dummy nicht schon von weitem zu sehen ist. Es ist nicht erlaubt, den Dummy in ein Loch, einen Graben oder in ein Gebüsch zu werfen. Dem HF wird die genaue Lage bezeichnet. Beurteilt werden die Lenkbarkeit und der Finde- und Bringwille.  Der HF soll seinem Hund am Ansetzpunkt eine Richtung angeben und ihn durch akustische und optische Signale lenken können. Eine Frei-Verlorensuchen ist nicht erlaubt.

Max. 30 Pkt.

Apport aus tiefem Wasser

Der Hund soll ein ins Wasser geworfenes und mit Schuss markiertes Dummy apportieren.  Das Wasser muss so tief sein, dass der Hund schwimmen kann. Der HF bringt seinen angeleinten Hund zum Ansetzpunkt ans Ufer. Ein Dummy wird ca. 20 m weit ins Wasser geworfen und mit Schuss markiert. Nach Aufforderung des Richters soll der Hund auf einmaligen Befehl das Wasser annehmen und apportieren, zügig zum HF zurückkehren  und ohne sich zu schütteln den Dummy erst nach Aufforderung ausgeben.

Abweichungen sind punktmindernd.

Max. 20 Pkt.

Steadyness

Die Hunde werden in einem Abstand von ca. 5 m nebeneinander abgelegt (5Pkt.). Die HF entfernen sich 30 m und bleiben gegenüber ihren Hunden stehen (5Pkt.). Hinter den HF stehen Helfer, die Dummys ca. 15 m vor die Hunde werfen und mit Schuss markieren. (Je 2 Hunde = 1 Dummy) (10 Pkt.)

Ein Hund der einspringt und vom HF nicht zu stoppen ist, kann nicht bewertet werden.

Max. 20 Pkt.

 

In der Prüfung werden nur ganze Punkte vergeben. Bei einer Punktzahl von mind. 90 gilt die Prüfung als bestanden.

 

Ergebnis

vorzüglich

sehr gut

gut

befriedigend

mangelhaft

Punkte

180 - 170

169 - 145

144 - 115

114 - 90

89 -0

 

 

Dummyprüfung C

 

Apport über tiefem Wasser

Der Hund soll ein auf dem gegenüberliegenden Ufer geworfenes Dummy apportieren. Das Gewässer muss so tief sein, dass der Hund es schwimmend überqueren muss. Es sollte 20 - 30 m breit sein, die gesamte Arbeitsfläche 50 m betragen. Auf dem gegenüberliegenden Ufer wird, für den HF und Hund nicht sichtbar, ein Dummy ausgeworfen. Die Lage wird dem HF unauffällig markiert. Auf Anweisung des HF soll der Hund über das Wasser hinweg geradlinig auf den Dummy eingewiesen werden (10 Pkt.). Am anderen Ufer soll der Hund durch Stöbern den Dummy finden (10 Pkt) und zum HF zurück apportieren (10 Pkt.) eine Einweisung durch den HF ist nicht erlaubt, ein unterstützendes Kommando für den Apport ist nach Aufnahme des Dummy´s erlaubt. Der Hund soll den Dummy ohne schütteln und nur auf Anweisung des HF in dessen Hand abgeben (10 Pkt.)

Max. 30 Pkt.

 

Doppelmarkierung mit Verleitung

Der Hund soll zwei sichtbar geworfene und mit Schuss markierte Dummys apportieren.

Auf einem Gelände mit niedrigem Bewuchs werden in 35 m und 70 m Entfernung je ein Dummy geworfen und mit Schuss markiert. Der  Winkel zwischen den Dummys soll 90 Grad betragen. Die Reihenfolge, in der die Dummys gebracht werden, ist beliebig. Befindet sich der Hund mit dem zweiten Dummy auf dem Rückweg, wird auf halbem Weg ein Verleitdummy geworfen.  Der Hund soll den im Fang getragene Dummy unbeirrt apportieren, bevor er den Verleitdummy holen darf. Das Fallenlassen des Dummys  während der Verleitung ist punktmindernd. Ausführung wie beim Markierapport.

Max. 30 Pkt.

Einweisen II

Der Hund soll erst auf einen Stopppunkt eingewiesen und dann weiter zu einer Ablagestelle geschickt werden, um einen Dummy zu apportieren.  Das Gelände soll übersichtlich sein, dass der HF seinen Hund während der Arbeit sehen kann. Der Bewuchs muss so hoch sein, dass der  Dummy nicht schon von weitem gesehen wird. Es ist nicht erlaubt, den Dummy in ein Loch, einen Graben oder in ein Gebüsch zu werfen.  Nach Möglichkeit soll auf der gedachten Linie zwischen HF und Stopppunkt Seitenwind herrschen. Vom Ansatzpunkt wird in 50 m Entfernung  ein gut sichtbarer Stopppunkt markiert. Von dort aus wird im rechten Winkel in 50 m Entfernung das Dummy geworfen. Der Hund wird so  dicht als möglich zu dem Stopppunkt dirigiert. Er soll dort abgestoppt und nach Zustimmung des Richters zur Ablegestelle eingewiesen werden. Eine Frei-Verlorensuche ist nicht erlaubt.

Max. 30 Pkt.

Frei-Verlorensuche

Auf einem Gelände mit guter Bodendeckung werden 3 Dummys ausgeworfen. Der unangeleinte Hund, der dieses nicht wahrgenommen hat, wird zum Ansetzpunkt gebracht und geschickt.  Die Dummys werden in dem Gelände 80 m x 50 m in 50 m Tiefe ausgeworfen. Das Gelände sollte einen guten Bewuchs haben, damit die Dummys nicht schon von weitem zu sehen sind.  Es können mehrere Hunde auf der gleichen Prüfungsfläche geprüft werden. Die Dummys haben möglichst an der gleichen Stelle zu liegen.  Der HF darf sich nach rechts und links bewegen, aber nicht die Arbeitsfläche betreten. Der HF kann seinen Hund so oft neu ansetzen, wie es  die Zeit erlaubt. Der Hund soll innerhalb der Suchzeit alle 3 Dummys finden und Apportieren ohne das er vom HF eingewiesen wird.

Suchenzeit: 15 Minuten

Max. 60 Pkt.

 

In der Prüfung werden nur ganze Punkte vergeben. Bei einer Punktzahl von mind. 50 gilt die Prüfung als bestanden.

 

Ergebnis

vorzüglich

sehr gut

gut

befriedigend

mangelhaft

Punkte

120 - 110

109 - 90

89 - 65

64 - 50

49 -0